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Häufige Fragen

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Pflicht & Normen

Müssen wir den Unterwasserteil überhaupt prüfen lassen?

1. Wer muss den Unterwasserteil einer Brücke prüfen lassen?

Der Baulastträger beziehungsweise Eigentümer – also Bund, Land, Gemeinde, Bahn, Energieversorger oder privater Betreiber. Die Pflicht ergibt sich aus der Bauwerksprüfung (in Deutschland DIN 1076, in Österreich RVS 13.03.11) und aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Sie lässt sich nicht dadurch erfüllen, dass der unter Wasser liegende Teil einfach nicht angesehen wird.

2. Verlangt die DIN 1076 wirklich eine Prüfung unter Wasser?

Ja. Die DIN 1076 nennt ausdrücklich, dass bei der Prüfung Auskolkungen und Anlandungen in Gewässern zu beachten sind. Beides liegt naturgemäß unter der Wasserlinie. Ob das durch Taucher, Tauchroboter oder Sonar geschieht, schreibt die Norm nicht vor – nur dass der Zustand festgestellt werden muss.

3. Wir hatten Hochwasser – müssen wir jetzt eine Sonderprüfung machen?

Nach der DIN 1076 ist eine Sonderprüfung nach größeren Ereignissen durchzuführen, die den Zustand des Bauwerks beeinflussen können – Hochwasser gehört ausdrücklich dazu, ebenso Anprall, Brand oder außergewöhnliche Belastung. Der Grund ist die Sohle: Ein Kolk kann sich bei einem einzigen Hochwasserereignis binnen Stunden bilden oder vertiefen. Den Umfang legt der Betreiber gemeinsam mit dem Prüfingenieur fest.

4. Was gilt in Österreich statt der DIN 1076?

In Österreich regelt die RVS 13.03.11 die Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Brücken; für die Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Brückentragwerke kommt die ÖNORM B 4008-2 hinzu. Die Logik ist dieselbe wie in Deutschland: Der Zustand muss festgestellt werden, auch dort, wo er nicht zu sehen ist. Wir arbeiten nach beiden Regelwerken zu und liefern die Aufnahme so, dass Ihr Prüfingenieur sie unmittelbar verwenden kann.

5. In welchem Abstand muss der Unterwasserteil geprüft werden?

Nach DIN 1076 findet alle sechs Jahre eine Hauptprüfung statt und drei Jahre danach eine einfache Prüfung; dazwischen liegen laufende Beobachtung und Besichtigungen. In welchem Umfang der Unterwasserteil dabei jeweils erfasst wird, legt der Betreiber mit dem Prüfingenieur fest. Unabhängig vom Turnus kommt die Sonderprüfung nach besonderen Ereignissen dazu.

6. Was passiert, wenn wir die Unterwasserprüfung auslassen?

Praktisch gesehen bleibt der kritischste Teil des Bauwerks unbewertet: Die Gründung trägt die gesamte Last, und ein freigelegter Pfahl oder ein tiefer Kolk ist von oben nicht erkennbar. Rechtlich bleibt die Verkehrssicherungspflicht bestehen, unabhängig davon, ob der Zustand bekannt ist oder nicht. Eine Prüfung, in deren Bericht der Unterwasserteil als „nicht einsehbar“ vermerkt ist, schließt die Lücke nicht – sie dokumentiert sie nur.

7. Unsere Gründung ist nicht einsehbar – wie prüft man das?

Genau dafür ist die Kombination aus Tauchroboter und Sonar da. Der Tauchroboter liefert Bild und Video für die Oberfläche, das Multibeam-Echolot die Form der Sohle und des Bauwerksfußes als maßhaltiges Modell – auch bei null Sicht. Aus beidem entsteht ein Zustandsbild, das der Prüfingenieur bewerten kann, statt eines Vermerks „nicht einsehbar“.

8. Wer haftet, wenn ein Kolk übersehen wird?

Die Verantwortung für den sicheren Zustand bleibt beim Baulastträger; die fachliche Bewertung verantwortet der Prüfingenieur. Unser Beitrag ist die nachvollziehbare Datengrundlage: Wann wurde gemessen, womit, in welchem Bezugssystem, mit welcher erreichten Genauigkeit – alles im Bericht dokumentiert und mit unveränderten Rohdaten hinterlegt. Damit ist belegbar, was zum Aufnahmezeitpunkt vorhanden war.

9. Ersetzt Ihre Aufnahme den Prüfingenieur?

Nein, und das soll sie auch nicht. Die Prüfung und die Zustandsbewertung bleiben beim dafür befugten Prüfingenieur. Wir liefern ihm den Teil, an den er sonst nicht herankommt – maßhaltig, verortet und dokumentiert. Unsere Software stellt dar und misst; sie vergibt keine Zustandsnoten.

Mit oder ohne Taucher

Verfahren, Sicherheit und Genehmigungen

10. Geht eine Unterwasserprüfung ohne Berufstaucher?

Für die Zustandserfassung ja. Ein Tauchroboter arbeitet ohne Dekompressionspausen, ohne Tauchzeitbegrenzung und ohne dass jemand in Strömung, Kälte oder Nullsicht muss. Berufstaucher bleiben dort nötig, wo tatsächlich gegriffen, gereinigt oder montiert wird – also beim Arbeiten, nicht beim Anschauen.

11. Was bedeutet die DGUV Vorschrift 40 für unsere Ausschreibung?

Alle Taucherarbeiten fallen in Deutschland unter die DGUV Vorschrift 40 und dürfen nur von entsprechend qualifizierten Tauchern ausgeführt werden – mit allem, was an Nachweisen, Aufsicht und Sicherungspersonal dazugehört. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Unterwasser-Bauwerksbegutachtungen an Brücken von Rettungstauchern durchgeführt wurden, also ohne die erforderliche Qualifikation. Ein Tauchroboter nimmt diese Frage aus der Ausschreibung heraus, weil niemand ins Wasser geht.

12. Wir bekommen keine Taucher oder haben lange Wartezeiten – gibt es eine Alternative?

Ja. Ein Robotereinsatz braucht kein Tauchteam mit Sicherungspersonal, keine Tauchzeitplanung und keine Dekompressions- organisation – die Terminfindung ist dadurch deutlich einfacher. Gerade nach einem Hochwasser, wenn viele Betreiber gleichzeitig prüfen lassen wollen, ist das der praktische Unterschied.

13. Ist ein Tauchroboter bei der Bauwerksprüfung überhaupt anerkannt?

Die Regelwerke schreiben vor, dass der Zustand festzustellen und zu dokumentieren ist – nicht, mit welchem Gerät. Entscheidend ist, dass das Ergebnis aussagekräftig, nachvollziehbar und für den Prüfingenieur verwertbar ist. Eine maßhaltige, georeferenzierte Aufnahme mit Bild, Video und Sonarmodell erfüllt das in der Regel besser als eine mündliche Tauchermeldung.

14. Müssen wir das Becken entleeren oder die Anlage abstellen?

Nein. Der Tauchroboter arbeitet im gefüllten Zustand – ohne Trockenlegung, ohne Betriebsunterbrechung und ohne die Vorschriften für das Befahren enger Räume, weil niemand einsteigt. Für Betreiber ist das meist der größere Kostenblock als die Prüfung selbst: Eine Abstellung kostet Erzeugung, eine Entleerung kostet Zeit und Wasserrecht.

15. Brauchen wir für Ihren Einsatz eine wasserrechtliche Genehmigung?

Für eine reine Befahrung und Vermessung in der Regel nicht – es wird nichts eingebaut, entnommen oder verändert. Zuständigkeiten und Auflagen unterscheiden sich aber je nach Gewässer, Schifffahrtsstatus und Bundesland. Wir klären das vor dem Termin gemeinsam mit Ihnen ab, damit am Einsatztag niemand vor einer verschlossenen Schranke steht.

16. Wie ist das bei Strömung, Trübung oder im Winter?

Sonar braucht keine Sicht, weil Schall auch durch trübes Wasser läuft – Geometrie bekommen wir deshalb praktisch immer. Für die Kamera ist Trübung die Grenze; dann liefert die Aufnahme Form und Maß, aber weniger Oberflächendetail. Starke Strömung und Hochwasserführung sind die eigentliche Einsatzgrenze, dort planen wir das Zeitfenster nach Pegel.

17. Was ist, wenn tatsächlich etwas gegriffen oder gereinigt werden muss?

Dann ist der richtige Ablauf: erst die Aufnahme, dann der gezielte Eingriff. Wer vorher weiß, wo genau die Stelle liegt und wie sie aussieht, braucht Taucher oder Gerät nur noch punktuell statt für eine flächige Suche. Das verkürzt den teuren Teil des Einsatzes erheblich.

Kosten & Vergabe

Was es kostet und wie Sie es beauftragen

18. Was kostet eine Unterwasserprüfung?

Das hängt an wenigen Größen: Anzahl und Art der Bauwerke, Wassertiefe und Strömung, ob nur eine Sichtprüfung oder eine flächige Vermessung gebraucht wird, und die Anfahrt. Wir nennen einen Festpreis auf Basis einer kurzen Objektbeschreibung – Lage, Bauwerksart und gewünschtes Ergebnis genügen für ein belastbares Angebot.

19. Ist ein Tauchroboter günstiger als ein Taucherteam?

Bei der reinen Zustandserfassung meist ja, aber der Unterschied liegt seltener im Tagessatz als im Drumherum: kein Sicherungspersonal, keine Tauchzeitgrenzen, keine Trockenlegung, kein Produktionsausfall. Dazu kommt, dass das Ergebnis wiederverwendbar ist – die Aufnahme dient beim nächsten Turnus als Vergleichsstand. Ein seriöser Vergleich braucht aber Ihr konkretes Bauwerk, nicht eine Pauschalaussage.

20. Was muss in unser Leistungsverzeichnis?

Vier Dinge machen ein Angebot vergleichbar: erstens Bauwerk und Umfang (welche Pfeiler, welche Flächen, welche Tiefe), zweitens das geforderte Ergebnis (nur Bild und Video, oder maßhaltiges Sohlmodell und Kolkvermessung), drittens das Bezugssystem für Lage und Höhe, viertens die Übergabeformate. Fehlt Punkt drei oder vier, bekommen Sie Angebote, die sich nicht vergleichen lassen. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Textvorlage dafür bereit.

21. Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot?

Lage des Bauwerks, Art (Brücke, Wehr, Kraftwerk, Kaimauer), ungefähre Wassertiefe, ob ein Uferzugang oder eine Slipstelle vorhanden ist, und was Sie am Ende in der Hand haben wollen. Ein Foto und die Bauwerksnummer reichen für eine erste Einschätzung völlig aus.

22. Wie lange dauert ein Einsatz vor Ort?

Ein einzelnes Bauwerk ist typischerweise an einem Tag erledigt, oft in einem halben. Länger dauert es bei mehreren Pfeilern, großen Sohlflächen oder schwieriger Zugänglichkeit. Die Auswertung und der Bericht folgen danach – der Einsatztag selbst blockiert Ihren Betrieb nicht.

23. Wie schnell können Sie nach einem Hochwasser vor Ort sein?

Das hängt vor allem am Pegel: Solange Hochwasser abläuft, ist eine Befahrung weder sinnvoll noch sicher. Sobald der Abfluss es zulässt, sind Ausrüstung und Boot auf dem Anhänger und damit kurzfristig verlegbar. Rufen Sie früh an – dann steht der Termin, sobald das Wasser es erlaubt.

24. Können wir mehrere Bauwerke in einem Auftrag bündeln?

Ja, und das senkt die Kosten je Bauwerk spürbar, weil An- und Abfahrt sowie Rüstzeit nur einmal anfallen. Für Gemeinden und Straßenverwaltungen mit mehreren Objekten am selben Gewässer ist das der übliche Weg. Auch eine mehrjährige Rahmenvereinbarung mit festem Turnus ist möglich.

25. Arbeiten Sie auch als Nachunternehmer für Ingenieurbüros?

Ja, das ist ein üblicher Weg: Das Ingenieurbüro verantwortet die Prüfung nach DIN 1076 beziehungsweise RVS, wir liefern den Unterwasserteil als Zuarbeit. Die Ergebnisse kommen in den Formaten, mit denen das Büro ohnehin arbeitet, sodass sie direkt in den Prüfbericht einfließen können.

26. In welchem Gebiet sind Sie im Einsatz?

Schwerpunkt ist Österreich, Einsätze in Deutschland und im angrenzenden Ausland sind nach Absprache möglich. Ausrüstung und Boot sind auf dem Anhänger transportabel, sodass auch abgelegene Gewässerabschnitte erreichbar sind. Bei mehreren Objekten in einer Region planen wir die Anfahrt gebündelt.

Was Sie bekommen

Ergebnis, Übergabe und Weiterverwendung

27. Was liegt am Ende auf dem Tisch?

Ein Einsatzbericht als PDF mit Bezugssystem, Aufnahmedatum, Gerät, Bearbeiter und erreichter Genauigkeit sowie jedem Befund mit Nummer, Kategorie, Schweregrad, Koordinaten und Fotos. Dazu das 3D-Modell der Aufnahme, das Sie selbst ansehen und messen können, und ein Ordner mit Fachdateien für Ihr Ingenieurbüro. Kein PDF-Stapel, aus dem niemand mehr weiterrechnen kann.

28. Können wir das Ergebnis selbst ansehen, ohne Spezialsoftware zu kaufen?

Ja. Zum Auftrag gehört der Zugang zu WAKATEC INSPECT – wahlweise im Browser ohne Installation oder als Programm für Windows. Damit drehen Sie das Bauwerk, messen selbst nach und zeigen den Zustand im Gemeinderat oder in der Abteilungsbesprechung, ohne auf ein Büro angewiesen zu sein.

29. Kann unser Ingenieurbüro mit den Daten weiterarbeiten?

Ja, und zwar in den Formaten, die dort ohnehin im Einsatz sind: DXF R12 für die Zeichnung, LandXML für die Geländeoberfläche als TIN, ESRI-ASCII-Raster für das Geländemodell und CSV für Befunde und Querprofile. AutoCAD, BricsCAD, Civil 3D, ProVI, CARD/1 und QGIS lesen das direkt. Damit steht die Aufnahme auch als Bestandsgrundlage für ein BIM-Modell zur Verfügung.

30. Passt das Ergebnis in unser Bauwerksbuch?

Der Einsatzbericht ist als PDF direkt ablagefähig, und die Befundliste liegt zusätzlich als CSV mit Koordinaten, Kategorie und Schweregrad vor – daraus lassen sich Einträge ohne Abtippen übernehmen. Eine direkte Schnittstelle zu Bauwerksdatenbanken wie SIB-Bauwerke gibt es nicht; welche Felder Sie brauchen, stimmen wir bei Bedarf vorher ab.

31. Können wir mit einer früheren Messung vergleichen?

Ja – das ist der eigentliche Wert einer digitalen Aufnahme. Höhenprofile lassen sich gegen eine ältere Aufnahme rechnen; das Diagramm zeigt dann die frühere Höhe und die Differenz je Station, die CSV enthält beide Spalten. Aus zwei Terminen wird so eine belegbare Aussage über Erosion, Auflandung oder Kolkfortschritt statt eines Gefühls.

32. Wie genau ist das Ergebnis?

Die Datenblattwerte der Sensoren gelten unter Idealbedingungen und sind nicht die im Einsatz erreichte Genauigkeit. Maßgeblich ist, was die Passpunkte am Objekt hergeben – Strömung, Tiefe, Bewuchs und Satellitenempfang spielen mit hinein. Der tatsächlich erreichte Wert wird je Einsatz bestimmt und steht im Bericht; wir nennen ihn lieber ehrlich als schöngerechnet.

33. Wem gehören die Daten und was passiert damit?

Die Aufnahme gehört Ihnen. Es gibt keine Cloud-Pflicht: Alle Projektdaten liegen lokal auf Ihren Rechnern, auch die Browser-Version lädt Dateien nur in den Arbeitsspeicher des Browsers und überträgt sie nicht an uns. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt – Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

34. Dürfen wir die Daten im Haus und an Dritte weitergeben?

Ja. Das Übergabepaket ist bewusst so gebaut, dass der Empfänger nichts von uns braucht: offene Formate, ein Ordner, eine LIESMICH-Datei, die den Inhalt erklärt. Sie können ihn unverändert an Ihr Ingenieurbüro, an ein Bauunternehmen oder an die nächste Abteilung weiterreichen.

35. Wie lange bleiben die Rohdaten verfügbar?

Die vollständigen Daten der Aufnahme gehen mit der Übergabe an Sie – damit liegt die Archivierung in Ihrer Hand und ist nicht von uns abhängig. Ob und wie lange wir zusätzlich eine Sicherung vorhalten, vereinbaren wir im Auftrag. Das ist gerade für Vergleichsmessungen über Jahre hinweg wichtig und sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben.

Kolk, Sohle, Schäden

Die Fragen, wegen derer die meisten anrufen

36. Wie tief ist der Kolk an unserem Pfeiler?

Das beantwortet die Sohlvermessung mit dem Multibeam-Echolot: Der Kolktrichter um den Pfeilerfuß wird als flächiges Modell aufgenommen, daraus lassen sich Tiefe, Ausdehnung und Volumen ablesen. Im Höhenprofil legen Sie einen Schnitt durch den Kolk und lesen die Tiefe direkt am Diagramm ab – bezogen auf Ihr Höhensystem, nicht auf einen Wasserstand.

37. Wie stellen wir fest, ob sich ein Kolk vergrößert?

Indem Sie zweimal messen und die Aufnahmen übereinanderlegen. Der Vergleich rechnet die Differenz je Station und macht aus „sieht tiefer aus“ eine Zahl in Zentimetern. Deshalb lohnt sich die erste Aufnahme auch dann, wenn gerade nichts auffällig ist: Sie ist der Nullstand, gegen den später gemessen wird.

38. Können Sie die Verlandung in einem Stauraum beziffern?

Ja. Die Sohle wird flächig als Höhenmodell aufgenommen; gegen eine frühere Aufnahme oder gegen die Soll-Sohle ergibt das die Auflandung als Volumen. Das ist die Grundlage, um eine Räumung überhaupt auszuschreiben – und später, um die abgerechnete Menge zu prüfen.

39. Lässt sich daraus eine Massenermittlung für die Räumung machen?

Ja. Die Geländeoberfläche wird als LandXML-TIN übergeben; Civil 3D, ProVI und CARD/1 rechnen daraus direkt Massen zwischen zwei Oberflächen. Das Raster-DGM als .asc liest jedes GIS, wenn es nur um eine Überschlagsrechnung geht.

40. Sehen Sie auch Schäden am Beton unter Wasser?

Bei brauchbarer Sicht liefert die Kamera Abplatzungen, Risse, Ausspülungen und freiliegende Bewehrung als Bild und Video, jeweils verortet und im Bericht mit Nummer und Schweregrad hinterlegt. Bei Trübung bleibt die Geometrie über Sonar erfassbar, das Oberflächendetail nicht. Die Bewertung des Schadensbildes trifft der Prüfingenieur.

41. Wie erkennen Sie freigelegte Pfahlgründungen oder unterspülte Fundamente?

Über das Sohlmodell im Vergleich zur bekannten Gründungsoberkante: Liegt die Sohle tiefer als die Fundamentunterkante, ist das Fundament freigespült. Das Höhenprofil quer durch den Pfeilerfuß macht das auf einem Blatt Papier sichtbar – mit Zahlen statt mit einer Beschreibung.

42. Können Sie auch Wehre, Kraftwerke, Kaimauern und Schleusen aufnehmen?

Ja. Wehranlagen und Staumauern, Kraftwerksein- und -ausläufe, Ufer- und Sohlsicherungen, Kaimauern, Schleusen, Rohr- und Dükerbauwerke sowie Hafen- und Anlegeanlagen gehören zum Standardprogramm. Der gemeinsame Nenner ist nicht die Bauwerksart, sondern die Frage: Der entscheidende Teil liegt unter Wasser.

Software & Daten

Für alle, die selbst weiterarbeiten wollen

43. Brauchen wir eine Software-Lizenz und was kostet die?

Der Zugang zu WAKATEC INSPECT gehört zum Inspektionsauftrag – Sie kaufen nichts zusätzlich. Es gibt kein Abo und keine Cloud-Pflicht. Wer die Software unabhängig von einem Auftrag nutzen möchte, bekommt die Konditionen auf Anfrage per E-Mail.

44. Läuft das auf unseren Rechnern im Amt?

Die Browser-Version läuft ohne Installation auf Windows, macOS, Linux und Tablet – das ist meist der Weg, wenn die IT keine Software-Installationen zulässt. Die Desktop-Version für Windows öffnet zusätzlich sehr große Datenpakete in voller Punktdichte; sie braucht Windows 10 oder 11 und ausreichend Arbeitsspeicher, 16 GB für übliche Aufnahmen, 32 GB für sehr große.

45. Müssen wir Daten in eine Cloud laden?

Nein, und das ist bewusst so gebaut. Die Desktop-Version arbeitet vollständig offline – Öffnen, Messen, Berichte und Exporte funktionieren ohne Internet. Eine Verbindung wird nur für optionale Zusatzdienste genutzt: Hintergrundkarte, Abflussdaten und der Abgleich der Werkzeugfreigaben.

46. Was, wenn wir die Software gar nicht nutzen wollen?

Dann arbeiten Sie einfach mit dem Übergabeordner. Bericht als PDF, Befunde als CSV, Zeichnung als DXF, Oberfläche als LandXML, Geländemodell als .asc, Fotos als Einzeldateien – alles in offenen Formaten, die jedes Büro lesen kann. Die Software ist ein Angebot, keine Voraussetzung.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns kurz, um welches Bauwerk es geht – Lage, Art und was Sie am Ende brauchen. Wir antworten meist noch am selben Arbeitstag und nehmen häufige Fragen hier auf.

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